Abrechnung-Infos
Sie brauchen Unterstützung in Alltag?
Möchten Sie uns kennenlernen? Rufen oder schreiben Sie uns gerne an, dann treffen wir uns zu einem kostenlosen Kennenlernen.
Sie bestimmen den Inhalt und die Dauer unserer Alltangsunterstützung!
Als Senioren-Assistenten
nach dem Plöner Modell haben wir, Andreas und Wiebke Schulzeck, eine spezielle Ausbildung bei einem zertifizierten, staatlich anerkannten Bildungsträger durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen. Wir sind so gezielt auf die unterschiedlichen Facetten des Alters vorbereitet.
Als selbständige Senioren-Assistenten
nach dem Plöner Modell können wir auf drei Arten abrechnen. Zu unterscheiden sind, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad nach dem Pflegestärkungsgesetz hat oder nicht.
- Hat die zu betreuende Person keinen Pflegegrad, wird privat abgerechnet.
- Ab Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Kombination mit der Kurzzeitpflege.
- Zusätzlich können ab Pflegegrad 1 bis zu 1500 EUR jährlich pro Betreuungsperson über die Pflegekassen von Senioren-Assistenten abgerechnet werden, die nach Landesrecht anerkannt sind (§§ 45a, 45b SGB XI).
Honorar
(Preise sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung, Stand 02.2022)
• allgemeine Leistungen auf Stundenbasis mit 38,- Euro/Std.
• Erstellung der Lebensgeschichte (Biografie) und Ausflüge nach Aufwand.
• Begleitung auf Reisen/Tagesausflügen (die Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden) ->nach Vereinbarung.
• Sonstige Aufträge nach Vereinbarung.
SSprechen Sie uns an!
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In den Beträgen sind gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) keine Umsatzsteuer enthalten oder ausgewiesen.